Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen


Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.


Welche Vorteile ergeben sich für Ihr Unternehmen?

Krankheitsfälle kosten nicht nur Lohnfortzahlung, vielmehr belasten sie vertretende Kolleg*innen, führen zu Arbeitsverzögerungen und Ausfällen, was die Kundenzufriedenheit senkt. Mitarbeiter*innen, die aktiv in die Gestaltung ihres Arbeitsumfelds eingebunden sind, senken ihre Belastung, vermeiden damit Gesundheitsschäden und Ausfälle und fühlen sich wertgeschätzt, was Frühberentung und Fluktuation senkt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat errechnet, dass jeder investierte Euro 1,60 Euro Gewinn bringt.


Weitere Informationen unter >> www.gda-psyche.de/Gefaehrdungsbeurteilung